RS OGH 2013/6/19 1Ob1527/91, 3Ob96/13h

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Veröffentlicht am 10.04.1991
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Norm

AbgEO allg

Rechtssatz

Bei der Beurteilung abgabenexekutionsrechtlicher Tatbestände kann im Hinblick auf die weitgehende Übereinstimmung der gesetzlichen Grundlagen die Rechtsprechung zur gerichtlichen Exekution herangezogen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0049216

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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