RS OGH 2025/3/3 8Ob6/91; 9ObA248/91; 7Ob184/00k; 3Ob240/09d; 17Ob1/25h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §1438 E
KO §20
KO §42
IO §42
  1. IO § 42 heute
  2. IO § 42 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. IO § 42 gültig von 01.07.2010 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 29/2010
  4. IO § 42 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2010 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 370/1982

Rechtssatz

Die Aufrechnung ist unzulässig, wenn aus einer Anfechtung ein Zahlungsanspruch der Masse gegen einen Konkursgläubiger entsteht und dieser gegen die im Prüfungsprozeß verfangene Konkursforderung aufgerechnet werden soll, weil dadurch die Konkursmasse zum Nachteil der übrigen Gläubiger geschmälert und der Konkursgläubiger als Anfechtungsgegner in Wahrheit mit seiner Konkursforderung bis zur Höhe des gegen ihn bestehenden Zahlungsanspruches der Masse befriedigt würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0033961

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.04.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten