RS OGH 1991/4/11 8Ob6/91, 9ObA248/91, 7Ob184/00k, 3Ob240/09d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.04.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §1438 E
KO §20
KO §42

Rechtssatz

Die Aufrechnung ist unzulässig, wenn aus einer Anfechtung ein Zahlungsanspruch der Masse gegen einen Konkursgläubiger entsteht und dieser gegen die im Prüfungsprozeß verfangene Konkursforderung aufgerechnet werden soll, weil dadurch die Konkursmasse zum Nachteil der übrigen Gläubiger geschmälert und der Konkursgläubiger als Anfechtungsgegner in Wahrheit mit seiner Konkursforderung bis zur Höhe des gegen ihn bestehenden Zahlungsanspruches der Masse befriedigt würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0033961

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten