RS OGH 1991/4/11 8Ob46/89

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Veröffentlicht am 11.04.1991
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Norm

ABGB §1063 B

Rechtssatz

Bildet der rechtswirksame Kaufvertrag für den Darlehensvertrag und Pfandbestellungsvertrag wegen des engen sachlichen Zusammenhanges und der inneren und wirtschaftlichen Einheit der beiden Verträge notwendigerweise die Geschäftsgrundlage, so ist die Gültigkeit des Kaufvertrages unter solchen Umständen eine geschäftstypische Voraussetzung des Darlehensvertrages und Pfandbestellungsvertrages, weil sie jedermann bei einem derartigen Geschäft unterstellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0020639

Dokumentnummer

JJR_19910411_OGH0002_0080OB00046_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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