Norm
ASVG §255 Abs3 DdRechtssatz
Ein nicht überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen tätig gewesener Versicherter darf nach § 255 Abs 3 ASVG auf Angestelltentätigkeiten verwiesen werden.Ein nicht überwiegend in erlernten (angelernten) Berufen tätig gewesener Versicherter darf nach Paragraph 255, Absatz 3, ASVG auf Angestelltentätigkeiten verwiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085005Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.06.2013