Norm
ASVG §174 Z2Rechtssatz
Da der Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles nach § 174 ASVG insbesondere auch für die Berechnung der Bemessungsgrundlage von Bedeutung ist, ist der Begriff "günstiger" im Sinne von wirtschaftlich vorteilhafter zu verstehen.Da der Zeitpunkt des Eintrittes des Versicherungsfalles nach Paragraph 174, ASVG insbesondere auch für die Berechnung der Bemessungsgrundlage von Bedeutung ist, ist der Begriff "günstiger" im Sinne von wirtschaftlich vorteilhafter zu verstehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084146Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.01.2021