Norm
ABGB §863 CIIRechtssatz
Der Weiterbenützung der Sache trotz Ausübung des Wandlungsrechtes kommt allein noch nicht die Bedeutung eines schlüssigen Verzichtes auf Wandlung zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014252Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.12.2013