RS OGH 1991/4/24 9ObA49/91, 8ObA15/97g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.04.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §1014

Rechtssatz

Für die Zuordnung der Fahrt zum Tätigkeitsbereich des Arbeitgebers ist wesentlich, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrt aufgetragen hat oder ob diese Fahrt in die arbeitsvertraglich geschuldete Leistungspflicht fiel und ob die Tätigkeit des Arbeitnehmers ohne Einsatz des eigenen Fahrzeuges nicht (ausreichend) zu bewältigen gewesen wäre, so daß dessen Einsatz im Interesse des Arbeitgebers lag (die andernfalls genötigt gewesen wäre, dem Arbeitnehmer ein anderes Fahrzeug zur Verfügung zu stellen).

Entscheidungstexte

Schlagworte

AN AG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019583

Dokumentnummer

JJR_19910424_OGH0002_009OBA00049_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten