RS OGH 1991/4/24 3Ob1530/91

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Veröffentlicht am 24.04.1991
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Norm

ABGB §1426

Rechtssatz

Die Annahme, daß bloß durch das Ersuchen um Ausstellung einer Rechnung (zur Verwendung in einem außerstreitigen Mietverfahren) zwischen dem Hauseigentümer und einem Subunternehmer ein zur Zahlung verpflichtender Vertrag, insbesondere ein konstitutives Anerkenntnis oder ein Schuldbeitritt, zustandegekommen sei, widerspricht der Übung des redlichen Verkehrs.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 1530/91
    Entscheidungstext OGH 24.04.1991 3 Ob 1530/91

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0033793

Dokumentnummer

JJR_19910424_OGH0002_0030OB01530_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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