Norm
ABGB §1426Rechtssatz
Die Annahme, daß bloß durch das Ersuchen um Ausstellung einer Rechnung (zur Verwendung in einem außerstreitigen Mietverfahren) zwischen dem Hauseigentümer und einem Subunternehmer ein zur Zahlung verpflichtender Vertrag, insbesondere ein konstitutives Anerkenntnis oder ein Schuldbeitritt, zustandegekommen sei, widerspricht der Übung des redlichen Verkehrs.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0033793Dokumentnummer
JJR_19910424_OGH0002_0030OB01530_9100000_001