Norm
MRG §8 Abs2Rechtssatz
Auf die Höhe des vom Mieter vereinbarungsgemäß zu zahlenden Hauptmietzinses kommt es bei Beurteilung der Duldungspflicht des Mieters nicht an. § 8 Abs 2 Z 2 MRG stellt auf die Zumutbarkeit der Beeinträchtigung des Mietrechtes bei billiger Abwägung aller Interessen ab.Auf die Höhe des vom Mieter vereinbarungsgemäß zu zahlenden Hauptmietzinses kommt es bei Beurteilung der Duldungspflicht des Mieters nicht an. Paragraph 8, Absatz 2, Ziffer 2, MRG stellt auf die Zumutbarkeit der Beeinträchtigung des Mietrechtes bei billiger Abwägung aller Interessen ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0069477Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2022