RS OGH 1991/4/30 10ObS118/91

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Veröffentlicht am 30.04.1991
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Norm

ASVG §230 Abs2 lita
  1. ASVG § 230 heute
  2. ASVG § 230 gültig ab 01.01.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005
  3. ASVG § 230 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005
  4. ASVG § 230 gültig von 01.01.2005 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 142/2004
  5. ASVG § 230 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 139/1997
  6. ASVG § 230 gültig von 01.08.1997 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/1997
  7. ASVG § 230 gültig von 01.07.1993 bis 31.07.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 411/1996

Rechtssatz

Für das Vorliegen der Ausnahme nach § 230 Abs 2 lit a ASVG ist aber nur entscheidend, ob die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in einem schon vor dem Stichtag eingeleiteten Verfahren festgestellt wurde. Unter diesem "Verfahren" kann nach Wortlaut und Regelungszweck der Norm nur das - zu den Verwaltungssachen im Sinn des § 355 ASVG gehörende - Verfahren auf Feststellung der Versicherungsberechtigung verstanden werden, nicht aber das davon unabhängige - zu den Leistungssachen im Sinn des § 354 ASVG zählende - Verfahren auf Gewährung der Alterspension.Für das Vorliegen der Ausnahme nach Paragraph 230, Absatz 2, Litera a, ASVG ist aber nur entscheidend, ob die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in einem schon vor dem Stichtag eingeleiteten Verfahren festgestellt wurde. Unter diesem "Verfahren" kann nach Wortlaut und Regelungszweck der Norm nur das - zu den Verwaltungssachen im Sinn des Paragraph 355, ASVG gehörende - Verfahren auf Feststellung der Versicherungsberechtigung verstanden werden, nicht aber das davon unabhängige - zu den Leistungssachen im Sinn des Paragraph 354, ASVG zählende - Verfahren auf Gewährung der Alterspension.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084808

Dokumentnummer

JJR_19910430_OGH0002_010OBS00118_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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