RS OGH 2008/4/23 7Ob523/91, 1Ob333/98x, 1Ob43/99a, 1Ob278/99k, 7Ob13/08z

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Veröffentlicht am 02.05.1991
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Rechtssatz

Nur im Falle einer Vergleichsanfechtung oder eines wirksamen Vertragsrücktrittes wäre nach dem Zweck des Treuhanderlages ein Rückforderungsanspruch gegeben, weil in diesem Fall das Interesse des Vertragspartners am Erhalt der Gegenleistung weggefallen wäre. Eine allfällige Verletzung der Treuepflicht durch den Treuhänder begründet deshalb noch keinen Rückforderungsanspruch. Sie könnte lediglich Schadenersatzansprüche auslösen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0010464

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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