Norm
MRG §10 Abs4Rechtssatz
Die Frist für die Anzeige nach § 10 Abs 4 MRG, bei deren Überschreitung der Anspruch des Hauptmieters auf Ersatz verloren geht, ist jedenfalls ein Endtermin.Die Frist für die Anzeige nach Paragraph 10, Absatz 4, MRG, bei deren Überschreitung der Anspruch des Hauptmieters auf Ersatz verloren geht, ist jedenfalls ein Endtermin.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070077Dokumentnummer
JJR_19910508_OGH0002_0030OB00510_9100000_001