RS OGH 1991/5/15 1Ob544/91 (1Ob545/91), 7Ob629/93, 6Ob170/97m, 6Ob148/01k, 7Ob31/02p

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Veröffentlicht am 15.05.1991
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Norm

ABGB §145 Abs1

Rechtssatz

Die Berufsausübung durch den Vater allein kann keinen Grund bilden, ihm die Obsorge für das Kind auch nur teilweise zu versagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047984

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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