RS OGH 2022/9/27 5Ob21/91, 5Ob149/03b, 5Ob111/22t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.1991
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Rechtssatz

Die Zulässigkeit der Grundbuchsberichtigung im Zuge der Umstellung auf automationsunterstützte Datenverarbeitung ist nach objektiven Kriterien des Vertrauensschutzes zu beurteilen und nicht nach der Gutgläubigkeit oder Schlechtgläubigkeit konkreter Personen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060906

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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