Rechtssatz
Die Zulässigkeit der Grundbuchsberichtigung im Zuge der Umstellung auf automationsunterstützte Datenverarbeitung ist nach objektiven Kriterien des Vertrauensschutzes zu beurteilen und nicht nach der Gutgläubigkeit oder Schlechtgläubigkeit konkreter Personen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0060906Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2022