Norm
ABGB §176aRechtssatz
Im Fall einer Übertragung der Obsorge auf den Jugendwohlfahrtsträger nach § 176 a ABGB schließt die Entscheidung über die Obsorge die Entziehung der Obsorge des bisher Obsorgeberechtigten im selben Umfang in sich ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048710Dokumentnummer
JJR_19910528_OGH0002_0040OB00531_9100000_001