RS OGH 1991/5/28 4Ob531/91

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Veröffentlicht am 28.05.1991
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Norm

ABGB §176a

Rechtssatz

Im Fall einer Übertragung der Obsorge auf den Jugendwohlfahrtsträger nach § 176 a ABGB schließt die Entscheidung über die Obsorge die Entziehung der Obsorge des bisher Obsorgeberechtigten im selben Umfang in sich ein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048710

Dokumentnummer

JJR_19910528_OGH0002_0040OB00531_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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