Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des § 39 Abs 1 UWG, so weit sie die in § 2 UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können.Auch von einem Gewerbetreibenden veröffentlichte Lagepläne oder Lageskizzen seines Unternehmens gehören zu den "bildlichen Darstellungen und sonstigen Veranstaltungen" im Sinne des Paragraph 39, Absatz eins, UWG, so weit sie die in Paragraph 2, UWG bezeichneten wörtlichen Angaben ersetzen können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0078782Dokumentnummer
JJR_19910528_OGH0002_0040OB00043_9100000_001