RS OGH 1991/5/28 16Os27/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.05.1991
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Norm

StGB §5 F
StGB §128 Abs1 Z4 D

Rechtssatz

Das gelegentliche kurzfristige Aufbewahren von Taschen oder anderen Behältnisses mit einem Inhalt von mehr als fünfundzwanzigtausend Schilling in versperrten Personenkraftwagens ist durchaus nicht so ungewöhnlich, daß eine darauf gerichtete und mit dem Vorsatz, eine solche Konstellation auszunützen, verbundene Hoffnung gewerbsmäßiger Autoeinbrecher auch nur als unrealistisch, geschweige denn als geradezu lebensfremd auszusehen wäre; daß es sich dabei um eher seltene Fälle nach Art eines "Glücksgriffs" handelt, verschlägt daran nichts.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0088979

Dokumentnummer

JJR_19910528_OGH0002_0160OS00027_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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