Norm
ABGB §879 AIIcRechtssatz
Der mit der Nichtigkeitssanktion verfolgte Zweck, dem Arbeitnehmer einen unbedingten Anspruch auf jederzeitige Rückzahlung einer nach dem KautSchG unzulässigen Kaution zu gewähren, erfordert die Annahme eines Aufrechnungsverbotes, da sonst die Nichtigkeitssanktion weitgehend vereitelt würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0038439Dokumentnummer
JJR_19910529_OGH0002_009OBA00104_9100000_001