RS OGH 1991/5/29 9ObA104/91

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Veröffentlicht am 29.05.1991
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Norm

ABGB §879 AIIc
ABGB §1440 G
KautSchG §4

Rechtssatz

Der mit der Nichtigkeitssanktion verfolgte Zweck, dem Arbeitnehmer einen unbedingten Anspruch auf jederzeitige Rückzahlung einer nach dem KautSchG unzulässigen Kaution zu gewähren, erfordert die Annahme eines Aufrechnungsverbotes, da sonst die Nichtigkeitssanktion weitgehend vereitelt würde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0038439

Dokumentnummer

JJR_19910529_OGH0002_009OBA00104_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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