RS OGH 1991/6/3 Bkd87/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.06.1991
beobachten
merken

Norm

DSt 1990 §1 Abs1 J
RAO §10
  1. RAO § 10 heute
  2. RAO § 10 gültig ab 01.04.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 19/2020
  3. RAO § 10 gültig von 01.01.2008 bis 31.03.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007
  4. RAO § 10 gültig von 24.06.2006 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2006
  5. RAO § 10 gültig von 01.01.1991 bis 23.06.2006 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 474/1990

Rechtssatz

Das Einbringen einer Schadenersatzklage in eigener Sache, die auch auf den sittenwidrigen Rechtsgrund gestützt war, die Beklagte habe die bei Aufnahme der Geschlechtsbeziehung getroffene Vereinbarung nicht zugehalten, eine ungewünschte Schwangerschaft abbrechen zu lassen, stellt eine Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes dar. Der Beschuldigte hat dadurch auch in besonders amoralischer und unentschuldbarer Art und Weise gegen die von ihm einzuhaltende Verpflichtung verstoßen, durch Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit in seinem Benehmen die Ehre und Würde des Standes (§ 10 RAO) zu wahren.Das Einbringen einer Schadenersatzklage in eigener Sache, die auch auf den sittenwidrigen Rechtsgrund gestützt war, die Beklagte habe die bei Aufnahme der Geschlechtsbeziehung getroffene Vereinbarung nicht zugehalten, eine ungewünschte Schwangerschaft abbrechen zu lassen, stellt eine Verletzung von Ehre und Ansehen des Standes dar. Der Beschuldigte hat dadurch auch in besonders amoralischer und unentschuldbarer Art und Weise gegen die von ihm einzuhaltende Verpflichtung verstoßen, durch Redlichkeit und Ehrenhaftigkeit in seinem Benehmen die Ehre und Würde des Standes (Paragraph 10, RAO) zu wahren.

Entscheidungstexte

  • Bkd 87/90
    Entscheidungstext OGH 03.06.1991 Bkd 87/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0056412

Dokumentnummer

JJR_19910603_OGH0002_000BKD00087_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten