RS OGH 1991/6/5 1Ob16/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1991
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Norm

AHG §1 Cc
AHG §1 Cd1b
EO §204

Rechtssatz

Der Übernahmswerber hat Anspruch auf Genehmigung seines Anbotes, sofern es den gesetzlichen festgelegten Bedingungen entspricht, so daß bei einer Verletzung von Vorschriften der EO und einem dadurch bei ihm eingetretenen Schaden der Rechtswidrigkeitszusammenhang gegeben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0002966

Dokumentnummer

JJR_19910605_OGH0002_0010OB00016_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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