RS OGH 1991/6/11 5Ob39/91, 3Ob2/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1991
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Norm

EO §226 Abs2
EO §237 Abs3
GBG §33 Abs1 litd
GBG §94 Abs1 Z3 D

Rechtssatz

Die Amtsurkunde des Exekutionsgerichts, in der bestätigt wird, daß der Anspruch des Ausgedingsberechtigten gegen den Ersteher infolge gänzlicher Aufzehrung des Deckungskapitals untergegangen und der Ersteher berechtigt ist, die Einverleibung der Löschung des Ausgedinges und die Löschung der Anmerkung der Deckungskapitals zu beantragen, reicht zur Bewilligung der begehrten Eintragungen durch das Grundbuchsgericht (zumindest dann) nicht aus, wenn das Meistbot für die Anlegung eines höheren Deckungskapitals ausgereicht hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0003804

Dokumentnummer

JJR_19910611_OGH0002_0050OB00039_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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