RS OGH 1991/6/11 10ObS168/91, 10ObS30/92, 10ObS75/94, 10ObS270/94, 10ObS2312/96i, 10ObS2320/96s, 10O

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.06.1991
beobachten
merken

Norm

ASVG §255 Abs1 Ba
ASVG §255 Abs1 Da
ASVG §273

Rechtssatz

Ein Versicherter, der in mehreren erlernten (angelernten) Berufen tätig war, verfügt über vielfältigere Ausbildung, Kenntnisse und Fähigkeiten als ein nur in einem Beruf tätig gewesener. Er darf daher in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt.

Entscheidungstexte

  • 10 ObS 168/91
    Entscheidungstext OGH 11.06.1991 10 ObS 168/91
    Veröff: SSV-NF 5/65 = RZ 1993/11 S 72
  • 10 ObS 30/92
    Entscheidungstext OGH 25.02.1992 10 ObS 30/92
    Veröff: SSV-NF 6/19
  • 10 ObS 75/94
    Entscheidungstext OGH 14.04.1994 10 ObS 75/94
    Auch
  • 10 ObS 270/94
    Entscheidungstext OGH 06.12.1994 10 ObS 270/94
    Auch
  • 10 ObS 2312/96i
    Entscheidungstext OGH 20.08.1996 10 ObS 2312/96i
    Vgl auch; Beisatz: War eine Versicherte in mehreren erlernten oder angelernten Berufen tätig, ist sie nur dann invalid, wenn ihre Arbeitsfähigkeit in jedem dieser Berufe auf weniger als die Hälfte herabgesunken ist. (T1)
    Beisatz: Hier: Küchenleiterin in einem Altersheim. (T2)
  • 10 ObS 2320/96s
    Entscheidungstext OGH 12.09.1996 10 ObS 2320/96s
    Vgl auch; Beis wie T1
  • 10 ObS 323/00y
    Entscheidungstext OGH 16.01.2001 10 ObS 323/00y
    Beisatz: Der Versicherte gilt nur dann als invalid, wenn er nicht nur in dem zuletzt ausgeübten, sondern in jedem der in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag ausgeübten erlernten (angelernten) Berufen nicht mehr die Hälfte des Normalverdienstes gesunder Personen erreichen könnte. (T3)
    Beisatz: Ein Versicherter, der mehrfach Berufsschutz - ob als Angestellter oder als qualifizierter Arbeiter in einem erlernten oder angelernten Beruf - genießt, darf in allen Berufssparten verwiesen werden, auf die sich sein Berufsschutz erstreckt. (T4)
  • 10 ObS 79/01t
    Entscheidungstext OGH 24.04.2001 10 ObS 79/01t
    Auch; Beis wie T3; Beis wie T4
  • 10 ObS 192/02m
    Entscheidungstext OGH 18.06.2002 10 ObS 192/02m
    Vgl auch; Beisatz: Wenn der Versicherte in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag in mehreren erlernten Berufen tätig war, liegt Invalidität dann vor, wenn seine Arbeitsfähigkeit nicht nur im zuletzt ausgeübten oder überwiegend ausgeübten, sondern in jedem dieser Berufe auf weniger als die Hälfte der eines gesunden Versicherten von ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. (T5)
  • 10 ObS 8/03d
    Entscheidungstext OGH 16.09.2003 10 ObS 8/03d
  • 10 ObS 111/08h
    Entscheidungstext OGH 09.09.2008 10 ObS 111/08h
    Auch; Beis wie T4
  • 10 ObS 125/12y
    Entscheidungstext OGH 02.10.2012 10 ObS 125/12y
    Auch; Beis wie T4
  • 10 ObS 65/13a
    Entscheidungstext OGH 12.09.2013 10 ObS 65/13a
    Beis wie T4
  • 10 ObS 53/15i
    Entscheidungstext OGH 30.06.2015 10 ObS 53/15i
    Beis wie T5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0084523

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten