RS OGH 1991/6/13 7Ob552/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1991
beobachten
merken

Norm

MRG §30 Abs2 Z5 D
MRG §30 Abs2 Z6 E

Rechtssatz

Diese beiden Kündigungstatbestände stehen nicht in dem Verhältnis, daß im Fall des Todes des Mieters nur § 30 Abs 2 Z 5 MRG als einziger (spezieller) Kündigungsgrund zur Verfügung steht. Der Tod des Mieters schließt die Geltendmachung anderer Kündigungsgründe gegen die Verlassenschaft nicht aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070728

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten