RS OGH 1991/6/13 7Ob552/91

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Veröffentlicht am 13.06.1991
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Norm

MRG §30 Abs2 Z6 E
  1. MRG § 30 heute
  2. MRG § 30 gültig ab 01.01.2002 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2001
  3. MRG § 30 gültig von 01.03.1991 bis 31.12.2001 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 68/1991

Rechtssatz

Steht fest, daß der verstorbene Mieter diesen Kündigungsgrund bereits vor seinem Tod erfüllt hat, kann dieser Kündigungsgrund auch anstelle des § 30 Abs 2 Z 5 MRG gegen die Verlassenschaft geltend gemacht werden.Steht fest, daß der verstorbene Mieter diesen Kündigungsgrund bereits vor seinem Tod erfüllt hat, kann dieser Kündigungsgrund auch anstelle des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 5, MRG gegen die Verlassenschaft geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070267

Zuletzt aktualisiert am

25.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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