Norm
MRG §30 Abs2 Z6 ERechtssatz
Steht fest, daß der verstorbene Mieter diesen Kündigungsgrund bereits vor seinem Tod erfüllt hat, kann dieser Kündigungsgrund auch anstelle des § 30 Abs 2 Z 5 MRG gegen die Verlassenschaft geltend gemacht werden.Steht fest, daß der verstorbene Mieter diesen Kündigungsgrund bereits vor seinem Tod erfüllt hat, kann dieser Kündigungsgrund auch anstelle des Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 5, MRG gegen die Verlassenschaft geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0070267Zuletzt aktualisiert am
25.09.2008