RS OGH 1991/6/19 9ObA88/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.1991
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Norm

AngG §27 Z1 E1c
  1. AngG Art. 1 § 27 heute
  2. AngG Art. 1 § 27 gültig ab 01.08.1975 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 418/1975

Rechtssatz

Ein rechtswidriger Einsatz der beruflichen Stellung durch den Arbeitnehmer, um Vorteile im Bereich seiner für einen Dritten ausgeübten Nebentätigkeit zu erlangen, ist objektiv geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers zu erschüttern (§ 48 ASGG).Ein rechtswidriger Einsatz der beruflichen Stellung durch den Arbeitnehmer, um Vorteile im Bereich seiner für einen Dritten ausgeübten Nebentätigkeit zu erlangen, ist objektiv geeignet, das Vertrauen des Arbeitgebers zu erschüttern (Paragraph 48, ASGG).

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Vertrauensunwürdigkeit, Nebenbeschäftigung, Konkurrenz, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0029684

Dokumentnummer

JJR_19910619_OGH0002_009OBA00088_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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