RS OGH 2016/4/27 8Ob566/91 (8Ob567/91), 3Ob46/16k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1991
beobachten
merken

Norm

WG Art17 A

Rechtssatz

Gegenüber dem Wechselanspruch des ersten Nehmers oder seines bürgerlich-rechtlichen Nachfolgers steht dem Schuldner die Bereicherungseinrede zu. Zwischen den Parteien des Grundgeschäftes bewirkt daher die Abstraktheit des Wechsels in der Regel nur eine Umkehr der Beweislast.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0082495

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten