Norm
ABGB §140 BcRechtssatz
"Anspannung" eines Unterhaltspflichtigen:
Die Bejahung der Arbeitsfähigkeit und Arbeitswilligkeit eines Arbeitslosen als Voraussetzungen für einen Leistungsbezug nach dem AlVG ist für das Gericht nicht mehr als ein Indiz für das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Anspannungsvoraussetzungen und stellt keine das Gericht bindende Beurteilung dar. Im Falle der Anspannung ist das als Bemessungsgrundlage angenommene fiktive Einkommen betraglich auszuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0047663Dokumentnummer
JJR_19910620_OGH0002_0060OB00578_9100000_001