Norm
StGB nF §180 Abs1 Z1Rechtssatz
Unter der weiteren Bedingung der Gefährdung einer größeren Anzahl von Menschen gilt das Deliktserfordernis einer - als solche unrechtsbegründenden - potentiellen (im weiteren Sinn abstrakten) Gefährdung für Leib oder Leben auch für den Umweltstraftatbestand der §§ 180 Abs 1 Z 1, 181 StGB idF StRÄG 1987.Unter der weiteren Bedingung der Gefährdung einer größeren Anzahl von Menschen gilt das Deliktserfordernis einer - als solche unrechtsbegründenden - potentiellen (im weiteren Sinn abstrakten) Gefährdung für Leib oder Leben auch für den Umweltstraftatbestand der Paragraphen 180, Absatz eins, Ziffer eins, 181, StGB in der Fassung StRÄG 1987.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0094855Dokumentnummer
JJR_19910625_OGH0002_0110OS00061_9100000_003