Norm
AHG §1 EaRechtssatz
Neben dem Ersatz von Schäden am Vermögen und an der Person wird auch ganz allgemein die Ersatzfähigkeit von Schäden an der persönlichen Freiheit und an der Ehre anerkannt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0049896Dokumentnummer
JJR_19910626_OGH0002_0010OB00011_9100000_001