Norm
StPO §345 Abs1 Z1Rechtssatz
"Nickerchen" einzelner Geschworner während der Hauptverhandlung: Der Terminus "Nickerchen" impliziert keinen eine geistige Abwesenheit bewirkenden Tiefschlaf; bloße physische Ermüdungserscheinungen sind aber nicht geeignet Nichtigkeit nach § 345 Abs 1 Z 1 StPO zu bewirken."Nickerchen" einzelner Geschworner während der Hauptverhandlung: Der Terminus "Nickerchen" impliziert keinen eine geistige Abwesenheit bewirkenden Tiefschlaf; bloße physische Ermüdungserscheinungen sind aber nicht geeignet Nichtigkeit nach Paragraph 345, Absatz eins, Ziffer eins, StPO zu bewirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0100827Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022