Norm
ZPO §6aRechtssatz
Die volle Bestätigung des erstgerichtlichen Unterbrechungsbeschlusses ist jedenfalls unanfechtbar, selbst wenn die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO idF WGNov 1989 abhinge.Die volle Bestätigung des erstgerichtlichen Unterbrechungsbeschlusses ist jedenfalls unanfechtbar, selbst wenn die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO in der Fassung WGNov 1989 abhinge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
KonformatsbeschlussEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0037059Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.04.2026