RS OGH 1991/7/10 9Ob708/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.07.1991
beobachten
merken

Norm

ABGB §971
ABGB §974
ABGB §1090 IId3

Rechtssatz

Eine Geringfügigkeit des Entgeltes kann nicht mehr angenommen werden, wenn der Benützer von Geschäftsräumlichkeiten alle zur Erhaltung des Mietrechtes erforderlichen Zahlungen (Hauptmietzins und Betriebskosten) als Gegenleistung für die Überlassung des Mietobjektes erbringt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0019057

Dokumentnummer

JJR_19910710_OGH0002_0090OB00708_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten