Norm
GmbHG §16Rechtssatz
Bei einer engen Verknüpfung der Organstellung des Geschäftsführers mit seinem Anstellungsvertrag, kann die Beendigung des Anstellungsverhältnisses nur durch wirksamen Gesellschafterbeschluß erfolgen. (§ 48 ASGG).Bei einer engen Verknüpfung der Organstellung des Geschäftsführers mit seinem Anstellungsvertrag, kann die Beendigung des Anstellungsverhältnisses nur durch wirksamen Gesellschafterbeschluß erfolgen. (Paragraph 48, ASGG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0059490Dokumentnummer
JJR_19910828_OGH0002_009OBA00081_9100000_001