Rechtssatz
Mit der Ausdehnung der Regelungsbefugnis auf die Änderung der kollektivvertraglichen Rechtsansprüche (gemäß Z 2) der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer im § 2 Abs 2 Z 3 ArbVG wurde nun klargestellt, dass auch Ruhegeldregelungen zulässiger Inhalt eines KollV sein können.Mit der Ausdehnung der Regelungsbefugnis auf die Änderung der kollektivvertraglichen Rechtsansprüche (gemäß Ziffer 2,) der aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmer im Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 3, ArbVG wurde nun klargestellt, dass auch Ruhegeldregelungen zulässiger Inhalt eines KollV sein können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0050965Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008