RS OGH 1991/8/28 3Ob530/91

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Veröffentlicht am 28.08.1991
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Rechtssatz

Den Kreditkarteninhaber trifft der Entlastungsbeweis, daß bei Unterfertigung der Karte durch ihn der Schaden infolge Verlustes und mißbräuchlicher Verwendung ebenso eingetreten wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032231

Dokumentnummer

JJR_19910828_OGH0002_0030OB00530_9100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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