RS OGH 1991/8/28 9ObA107/91

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Veröffentlicht am 28.08.1991
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Norm

PVG §1 Abs2

Rechtssatz

Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage müßte die in Aussicht gestellte bundesgesetzliche Regelung der Personalvertretung im Bereich der ÖBB im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B - VG), soweit nicht in diesem Bereich besondere Verhältnisse bestehen, mit den Bestimmungen des PVG übereinstimmen (208 BlgNr 11 GP, 15). ein solches Gesetz steht aber noch aus; die betriebsverfassungsrechtlichen Normen des zweiten Teils des ArbVG könnten es derzeit nicht ohne weiteres ersetzen. (§ 48 ASGG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0052978

Dokumentnummer

JJR_19910828_OGH0002_009OBA00107_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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