RS OGH 1991/9/3 14Os80/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.09.1991
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Norm

StGB §117 Abs2
StPO §2 Abs5

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Anzeigeerstattung durch die vorgesetzte Stelle unter Hinweis auf die Ermächtigungserklärung des beleidigten Beamten erfolgte, vermag die erforderliche selbständige Ermächtigung des Vorgesetzten nicht zu ersetzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0093497

Dokumentnummer

JJR_19910903_OGH0002_0140OS00080_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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