Norm
KWG 1979 §21 Abs9Rechtssatz
Gegenstand der Regelungen im Wettbewerbsabkommen nach § 21 Abs 9 KWG sind nicht kartellrechtlich relevante Beschränkungen des Wettbewerbs unter den Banken, sondern ist bloß die nähere Ausführung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere der in dessen § 1 verankerten Generalklausel.Gegenstand der Regelungen im Wettbewerbsabkommen nach Paragraph 21, Absatz 9, KWG sind nicht kartellrechtlich relevante Beschränkungen des Wettbewerbs unter den Banken, sondern ist bloß die nähere Ausführung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere der in dessen Paragraph eins, verankerten Generalklausel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0065971Dokumentnummer
JJR_19910909_OGH0002_000OKT00007_9100000_006