RS OGH 1991/9/9 Okt7/91

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Veröffentlicht am 09.09.1991
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Norm

KWG 1979 §21 Abs9

Rechtssatz

Gegenstand der Regelungen im Wettbewerbsabkommen nach § 21 Abs 9 KWG sind nicht kartellrechtlich relevante Beschränkungen des Wettbewerbs unter den Banken, sondern ist bloß die nähere Ausführung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere der in dessen § 1 verankerten Generalklausel.Gegenstand der Regelungen im Wettbewerbsabkommen nach Paragraph 21, Absatz 9, KWG sind nicht kartellrechtlich relevante Beschränkungen des Wettbewerbs unter den Banken, sondern ist bloß die nähere Ausführung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, insbesondere der in dessen Paragraph eins, verankerten Generalklausel.

Entscheidungstexte

  • RS0065971">Okt 7/91
    Entscheidungstext OGH 09.09.1991 Okt 7/91
    Veröff: ÖZW 1992,56 (Hartmann) = WBl 1991,394 (Koppensteiner)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0065971

Dokumentnummer

JJR_19910909_OGH0002_000OKT00007_9100000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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