RS OGH 1991/9/9 Okt7/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1991
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Norm

KartG 1988 §57 Abs1

Rechtssatz

Eine Nichtigkeit liegt nicht vor, wenn das Kartellgericht auffordert, die Genehmigung des vom Antragsteller beschriebenen Sachverhaltes als "Kartell" zu beantragen, weil der Vorsitzende nicht auch angeordnet habe, ob die Genehmigung eines Wirkungskartells oder eines Verhaltenskartells zu beantragen sei. Die Aufforderung entspricht nämlich den Wortlaut des Gesetzes (".... binnen einem Monat beim Kartellgericht die Genehmigung des Kartells zu beantragen").

Entscheidungstexte

  • Okt 7/91
    Entscheidungstext OGH 09.09.1991 Okt 7/91
    Veröff: ÖZW 1992,56 (Hartmann)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063676

Dokumentnummer

JJR_19910909_OGH0002_000OKT00007_9100000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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