RS OGH 1991/9/10 4Ob534/91

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Veröffentlicht am 10.09.1991
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Norm

ABGB §91

Rechtssatz

Mit dieser durch das EheRwG (BGBl 1975/412) eingeführten, den Kernbereich der Eherechtsreform bildenden Regelung wurde - in Abkehr vom patriarchalischen Ehemodell - den Eheleuten die Befugnis, aber auch der Auftrag zur einvernehmlichen Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft erteilt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009473

Dokumentnummer

JJR_19910910_OGH0002_0040OB00534_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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