Norm
ABGB §91Rechtssatz
Mit dieser durch das EheRwG (BGBl 1975/412) eingeführten, den Kernbereich der Eherechtsreform bildenden Regelung wurde - in Abkehr vom patriarchalischen Ehemodell - den Eheleuten die Befugnis, aber auch der Auftrag zur einvernehmlichen Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft erteilt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009473Dokumentnummer
JJR_19910910_OGH0002_0040OB00534_9100000_002