Norm
ABGB §864aRechtssatz
War die Klausel nicht im Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformblättern, sondern in einem von einem Rechtsanwalt ausgearbeiteten ( Miet- )Vertrag - der vor Unterfertigung übersandt wurde - enthalten, fehlt es an den Voraussetzungen für eine Anwendung des § 864 a ABGB.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0014609Dokumentnummer
JJR_19910911_OGH0002_0090OB01767_9100000_001