Norm
ABGB §364c C2Rechtssatz
Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot hindert nicht die erst mit dem Tod des ( mit dem Verbot belasteten ) Liegenschaftseigentümers wirksam werdende Eigentumsübertragung durch Erbeinsetzung oder Vermächtnis. Gleiches hat jedenfalls auch für die ebenfalls im Zeitpunkt des Todes des Belasteten wirksam werdende Eigentumsübertragung durch Schenkung auf den Todesfall zu gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0010780Dokumentnummer
JJR_19910917_OGH0002_0050OB01066_9100000_001