Norm
BSVG §2 Abs1 Z2Rechtssatz
Ein Schüler, der mit Ausnahme der Ferien die gesamte Zeit in einem Schulinternat verbringt, kann während dieser Zeit nicht hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Betrieb - und schon gar nicht im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern - tätig sein, dies selbst dann nicht, wenn während der Schulzeit auch theoretische und praktische Kenntnisse für die sonst hauptberuflich ausgeübte Beschäftigung ermittelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085746Dokumentnummer
JJR_19910917_OGH0002_010OBS00214_9100000_002