RS OGH 1991/9/17 10ObS214/91

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Veröffentlicht am 17.09.1991
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Norm

BSVG §2 Abs1 Z2

Rechtssatz

Ein Schüler, der mit Ausnahme der Ferien die gesamte Zeit in einem Schulinternat verbringt, kann während dieser Zeit nicht hauptberuflich in einem landwirtschaftlichen Betrieb - und schon gar nicht im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Eltern - tätig sein, dies selbst dann nicht, wenn während der Schulzeit auch theoretische und praktische Kenntnisse für die sonst hauptberuflich ausgeübte Beschäftigung ermittelt werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0085746

Dokumentnummer

JJR_19910917_OGH0002_010OBS00214_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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