Norm
JN §7aRechtssatz
Die Ansprüche aus verschiedenen Schadensereignissen (hier: betreffend denselben Mietgegenstand) sind getrennt zu bewerten, wenn es um Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Gerichtsbesetzung, der Zulässigkeit von Rechtsmitteln oder um die Beschränkung der Berufungsgründe gemäß § 501 ZPO geht.Die Ansprüche aus verschiedenen Schadensereignissen (hier: betreffend denselben Mietgegenstand) sind getrennt zu bewerten, wenn es um Fragen der sachlichen Zuständigkeit, der Gerichtsbesetzung, der Zulässigkeit von Rechtsmitteln oder um die Beschränkung der Berufungsgründe gemäß Paragraph 501, ZPO geht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0042581Dokumentnummer
JJR_19910917_OGH0002_0050OB01537_9100000_001