Norm
UVG §3Rechtssatz
Bei Zutreffen der im § 7 Abs 2 UVG angeführten Voraussetzungen kann das Kind im Ergebnis für die ersten sechs Monate des Freiheitsentzuges zwischen Vorschüssen gemäß § 3 oder § 4 Z 1, 2 oder 4 UVG einerseits und jenen nach § 4 Z 3 UVG wählen.Bei Zutreffen der im Paragraph 7, Absatz 2, UVG angeführten Voraussetzungen kann das Kind im Ergebnis für die ersten sechs Monate des Freiheitsentzuges zwischen Vorschüssen gemäß Paragraph 3, oder Paragraph 4, Ziffer eins, 2, oder 4 UVG einerseits und jenen nach Paragraph 4, Ziffer 3, UVG wählen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0076036Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.01.2023