RS OGH 1991/9/18 1Ob599/91, 6Ob55/98a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1991
beobachten
merken

Norm

AußStrG §174 B
AußStrG §177

Rechtssatz

Sind die Ergebnisse der Verlassenschaftsabhandlung - gleichgültig ob auf Antrag oder von Amts wegen (§ 29 LiegTeilG), ob in Übereinstimmung mit oder in Abweichung von der Verbücherungsklausel - einmal verbüchert worden, so kommt der in die Einantwortungsurkunde aufgenommenen Verbücherungsklausel für die Rechtsstellung der Beteiligten keine Bedeutung mehr zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0008338

Dokumentnummer

JJR_19910918_OGH0002_0010OB00599_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten