Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Eine durch eine Mantelzession gesicherte Bank kann darauf vertrauen, daß ihr Kreditnehmer nur Kaufpreisforderungen abtreten werde, über die er auch durch Abtretung verfügen darf, und verdient daher etwa bei gestatteter Wiederausnützung eines Zessionskredites denselben Schutz wie andere Gläubiger.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0032553Dokumentnummer
JJR_19910918_OGH0002_0030OB00531_9100000_001