Rechtssatz
Auch die Verpflichtung auf Wasserzufuhr zu einer bestimmten Versorgungsanlage kann den Inhalt einer Reallast bilden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0012190Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.11.2023