RS OGH 1991/9/24 4Ob88/91

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Veröffentlicht am 24.09.1991
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Norm

KartG 1988 §12 Abs2
  1. KartG 1988 § 12 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005

Rechtssatz

Beim Kartell durch Ankündigungen ist es im Gegensatz zu allen anderen Kartellarten nicht erforderlich, daß die Ankündigung eine Beschränkung des Wettbewerbs bezweckt oder wenigstens bewirkt; Ankündigungskartelle sind nur deshalb in das Gesetz aufgenommen worden, um den - irreführenden - Eindruck bei den Verbrauchern zu vermeiden, es lägen verbindliche Preisangaben vor, von denen es keine Abweichungen nach unten gibt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0063466

Dokumentnummer

JJR_19910924_OGH0002_0040OB00088_9100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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