Norm
ASVG §258 Abs4Rechtssatz
Auch im Hinblick auf die begünstigende Regelung des § 264 Abs 5 ASVG kommt eine teleologische Reduktion des § 258 Abs 4 ASVG dahin, daß in den Fällen der Scheidung der Ehe gemäß § 55 Abs 3 in Verbindung mit § 61 Abs 3 EheG das Erfordernis des nach dieser Gesetzesstelle geforderten qualifizierten Unterhaltstitel entfallen könnte, nicht in Frage.Auch im Hinblick auf die begünstigende Regelung des Paragraph 264, Absatz 5, ASVG kommt eine teleologische Reduktion des Paragraph 258, Absatz 4, ASVG dahin, daß in den Fällen der Scheidung der Ehe gemäß Paragraph 55, Absatz 3, in Verbindung mit Paragraph 61, Absatz 3, EheG das Erfordernis des nach dieser Gesetzesstelle geforderten qualifizierten Unterhaltstitel entfallen könnte, nicht in Frage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0057043Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.10.2014